Motorfahrzeugkontrolle: MFK-Vortest (Vorab-Check) und MFK-Vorbereitung des Fahrzeuges
In der Schweiz unterliegen alle Personenwagen und Motorräder einer periodischen Prüfungspflicht. Diese Motorfahrzeugkontrolle, kurz MFK, wird von einer staatlichen Institution, nämlich vom Strassenverkehrsamt durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt nach der Einladung vom Strassenverkehrsamt, was viele Autofahrer als stressig empfinden. Der positive Aspekt dabei überwiegt – Schweizer Strassenverkehr gilt weltweit als einer der sicherten. Die MFK ist also wichtig für Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Vorabheck MFK
Die MFK ist wichtig für Ihr Auto und besonders für Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. D
MFK-Vorabcheck
Der MFK-Vorabchek ist eine Kontrolle, die dazu dient, dass Ihr Auto ohne Beanstandungen durch die Prüfung beim Strassenverkehrsamt kommt. So können Sie sich hohe Folgekosten sparen. Haben Sie das Aufgebot der MFK erhalten und fahren zur Prüfungsstelle ohne einen Vorab-Check, riskieren sie, dass Ihr Auto die Kontrolle nicht besteht.
Die Löwen-Garage führt den Vorab-Check Ihres Autos professionell durch und macht notwendige MFK-Vorbereitung. Bei Bedarf führen wir Ihr Auto beim Strassenverkehrsamt vor und stellen Ihnen einen Ersatzwagen zur Verfügung.
Wann wird man zur MFK aufgeboten?
Mit der MFK möchte man sicherstellen, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist und den gesetzlichen Vorschriften der Betriebssicherheit entspricht. Die MFK wird vom Strassenverkehrsamt im eigenen Kanton durchgeführt. Spätestens nach fünf Jahren nach der ersten Inverkehrsetzung erfolgt die erste Kontrolle. Nach drei weiteren Jahren kommt es zu einer zweiten Kontrolle. Danach wird das Fahrzeug alle zwei Jahre kontrolliert. Ein Halterwechsel spielt ist für die Prüfungsintervalle nicht relevant.
Taxis und Mietwagen haben einen kürzeren Untersuchungsintervall und müssen grundsätzlich jährlich zur MFK. Zudem wurden 2018 einheitliche Mindeststandards für die ganze EU eingeführt.
Hält man die eingegebene Frist nicht ein und erscheint nicht zum Termin, erlischt die Betriebserlaubnis für den Strassenverkehr.
Wichtig ist auch, zu wissen, dass der Halter kein automatisches Aufgebot zur Prüfung erhält, falls ein Auto getunt wird. Er ist deshalb selbst für eine Meldung an die Zulassungsstelle verantwortlich.
Was passiert, wenn man zum MFK-Termin nicht erscheint?
Alle Autofahrer haben die MFK ernst zu nehmen. Erstens wird man für das Nichteinhalten der Frist für die MFK gebüsst. Zweitens kann die Missachtung des MFK-Termins bei einem Unfall seriöse Konsequenzen haben: man kann von der Versicherung entsprechend belangt werden. So können für den Autofahrer trotz Vollkasko hohe Kosten entstehen.
Was ist eine Motorfahrzeugkontrolle (MFK)?
In der Schweiz unterstehen alle immatrikulierten Motorfahrzeuge einer periodischen Prüfungspflicht. Nach der Aufforderung vom kantonalen Strassenverkehrsamt wird regelmässig geprüft, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften zur Betriebssicherheit erfüllt.
Die Fristen und Intervalle für die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) sind schweizweit geregelt. Da Strassenverkehrsämter unterschiedlich ausgelastet sind, kommt es vor, dass die Aufgebote zur MFK auch verspätet eintreffen.
Falls Sie technische Änderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen haben (z.B. im Fall vom Autotuning), müssen Sie zu der Motorfahrzeugkontrolle bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt unaufgefordert erscheinen, d.h. selber einen Termin anfragen.
Abgasuntersuchung als Teil der MFK
In der Schweiz müssen ältere Personenwagen (nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor), welche im Zeitraum vom 1.1.1976 bis ca. ins Jahr 2006 in Verkehr gesetzt wurden, einer periodischen Abgaswartung unterzogen werden. Seit 2013 sind neuere Personenwagen mit anerkanntem On-Board-Diagnose-System von der Abgaswartung befreit.
Leuchtet die OBD-Kontrolllampe im Armaturenbett bei laufendem Motor, muss der Fahrzeughalter das Fahrzeug innert Monatsfrist in die Garage bringen, überprüfen und gegebenenfalls instand stellen lassen.
Was wird bei der MFK geprüft?
Bei der MFK wird das Fahrzeug einer Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung unterzogen. Dabei wird das Fahrzeug auf folgende Kriterien geprüft: Verkehrssicherheit, Vorschriftskonformität und Umweltverträglichkeit.
Zu Beginn jeder MFK führt der Experte eine kurze Probefahrt durch. Dabei wird ein spezieller Adapter ans Auto angeschlossen, mit dem eine Vielzahl von Daten überprüft und ausgelesen werden kann. Dank dem kann z.B. überprüft werden, ob die ABS-Sensoren richtig funktionieren. Während der Probefahrt kann sich der Experte auch einen Eindruck vom Fahrverhalten und der Funktionalität eines Fahrzeuges machen. Danach erfolgt eine Bremsenprüfung auf dem Prüfstand.
Nach der Probefahrt wird das Auto von aussen kontrolliert. Die Aussenkontrolle umfasst viele Punkte, wie z.B. Sichtkontrolle des Motorraums, Überprüfung vom Motorenöl- und Kühlmittelstand, Kontrolle der Beleuchtungsanlage etc.).
Zuletzt erfolgt die Kontrolle der Fahrzeugunterseite auf dem Lift (Sichtprüfung von Motor, Getriebe und Achsen, etc.)
In der Löwen-Garage stellen wir sicher, dass alle bei der MFK überprüften Funktionen und Bauteile Ihres Fahrzeugs einwandfrei funktionieren. Wir überprüfen daher:
- Fahrwerk und Kraftübertragung
- Vorderachse und Hinterachse: Federn und Stossdämpfer, Stabilisator, Radaufhängung, Lenkgelenke, Antriebswellen und Antriebsmanschetten, Differenzial, Radaufhängung.
- Bremsanlage: Funktion, Dichtheit, Wirkung, Gleichmässigkeit, Verschleiss.
- Räder und Reifen: Schäden, Befestigung, Zulässigkeit, Radeinstellung, Profiltiefe.
- Schalldämpferanlage inkl. Abgasreinigungssystem: Ausführung, Abgasverhalten, Rauchentwicklung, Geräuschverhalten.
- Fahrzeuginnenraum: Tachometer, Bedienelemente, Kupplung/Schaltung, Heizung & Lüftung, Gurte, Wegfahrsperre, Hupe.
- Lenkrad: Ausführung, Zustand, Lenkspiel.
- Sicherheitsrelevante elektronische Systeme (Funktionsprüfung elektronischer Komponenten, Bremsanlage, Fahrwerk, Lenkung, Motor, Insassenschutz, Assistenzsysteme).
- Karosserie: Korrosion, Brüche, Unfallschäden, unsachgemässe Reparaturen, Autotüren.
- Motorraum: Flüssigkeitsverluste, elektrische Anlage, Leitungen, Bremskraftverstärker, Lenkgetriebe & Lenksäule, Motorlagerung, Gemischaufbereitung).
- Sichtverhältnisse: Scheiben, Scheibenwischer inkl. Anlage, Aussenspiegel, Innenspiegel.
- Einstellung, Funktion und Zulässigkeit der Beleuchtung (Scheinwerfer, Blinker, Leuchtweitenregulierung).
- Heckklappe: Spoiler, äussere Fahrzeuggestaltung
- Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
- Umweltbelastung
- Sonstige Ausstattungen
Welche Unterlagen benötige ich für den MFK-Termin?
Generell sind Fahrzeuge zum Strassenverkehrsamt zu fahren und nicht zu transportieren. Mitzubringen sind Fahrzeugausweis und dazugehörende Papiere. Für Fahrzeuge mit 1. Inverkehrssetzung ab 1.1.1976, welche nicht über ein anerkanntes OBD-System verfügen) ist auch Abgaswartungsdokument mitzubringen. Zudem brauchen Sie auch zutreffende Gutachten, falls Ihr Auto eine besondere Ausstattung, Sonderzubehör oder Anbauteile hat. Sind Sie nicht sicher, was noch alles dazu gehört, fragen Sie Ihren Experten bei der Löwen-Garage.
Was passiert, wenn bei der MFK Mängel gefunden werden?
Werden bei der MFK Mängel gefunden, wird der Autofahrer ausführlich über das Problem informiert. Je nach Art der Mängel wird vom Autofahrer Verschiedenes verlangt: Darauf wird im Prüfbericht hingewiesen (Mängelbehebung in Eigenverantwortung, Erledigung der Mängel mit Reparaturbestätigung oder Erledigung mit einer Nachkontrolle).
In den Anforderungen zu Mängelbehebung gibt es auch gewisse kantonale Unterschiede: In einigen Kantonen ist es zulässig, wenn Garagisten kleine Mängel beheben und dies auf der Rückseite des MFK-Prüfberichtes bestätigen und die Bestätigung mit dem Fahrzeugausweis an die Prüfstelle schicken. In anderen Kantonen wird auch bei kleineren Mängeln eine Nachkontrolle verlangt.
Muss man das Auto nach der Mängelbehebung erneut vorführen?
Werden bei der MFK Mängel festgestellt, wird dem Autohalter die Möglichkeit gegeben, diese Mängel zu beheben. Je nach Kanton ist es unterschiedlich, ob das Auto zu einer Nachkontrolle muss oder ob die Bestätigung eines Garagisten ausreicht, dass die erwähnten Mängel behoben wurden. In der Regel werden die vom Autohalter verlangten Massnahmen im Prüfungsbericht vermerkt. Konsultieren Sie den Prüfungsbericht, um zu erfahren, ob Sie das Auto zum zweiten Mal vorführen müssen.
Wer fällt unter MFK-Pflicht?
Jeder Fahrzeughalter muss bei seinem Fahrzeug in bestimmten Intervallen eine Motorfahrzeugkontrolle durchführen lassen. Dazu wird man vom kantonalen Strassenverkehrsamt aufgeboten. Wird das Auto getunt, so liegt es in der Verantwortung des Autohalters, die Zulassungsstelle darüber zu informieren und das Auto vorzuführen.
In allen Mitgliedsstaaten der EU besteht auch eine MFK-Pflicht. Die Prüfkriterien und Intervalle können sich aber je nach Land unterscheiden.